*¹ Die erste Stufe für Einkommen bis 1.000 € gilt nur mit Genehmigung des Vorstands und in der Regel nur für Menschen während einer ersten Ausbildung.
*² Die zweite Stufe für Einkommen bis 1.250 € gilt nur mit
Genehmigung des Vorstands für Existenzgründer in den ersten drei Jahren
der Existenzgründung und nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres.