Solidargemeinschaften stellen eine Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung dar. Jedes Mitglied steht mit seinen Beiträgen für Erkrankte ein, ohne dass Behandlungswege vorgeschrieben sind. Doch obwohl es Solidargemeinschaften schon seit Jahrzehnten gibt, kämpfen sie noch immer um die rechtliche Anerkennung als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall.
Die Gesundheit eigenverantwortlich organisieren und absichern sowie eine medizinische Behandlung ohne Einschränkungen durch einen Leistungskatalog – Für dies und mehr stehen Solidargemeinschaften, die sich als alternative Absicherung im Krankheitsfall etabliert haben. Einer der größten Unterschiede zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung ist dabei „die persönliche Solidarität mit anderen Mitgliedern“, erläutert Urban Vogel, Sprecher und Vorstand der Samarita Solidargemeinschaft e.V. sowie des Dachverbands der Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen (BASSG).