Liebe Mitglieder und Freunde,
auch 2017 war ein bewegtes Jahr: Die Medien haben umfangreich über die Solidargemeinschaften berichtet und der Dialog mit der Politik war intensiv mit sehr vielen positiven Feedbacks. Großer Dank gebührt allen unseren Mitgliedern. Ihr Zuspruch war auch dieses Jahr sehr groß und ist sehr wichtig für uns. Die Kommunikation mit den Ministerien wird auch 2018 weiter intensiv fortgeführt werden.
Seit 2016 hat die Samarita einen Aufnahmestopp. Wechselwillige müssen wir seither leider vertrösten. Grund ist die umstrittene Rechtslage. Zuversichtlich hatten wir auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) gewartet. Da unsere Satzung zweifelsfrei einen Anspruch auf Leistungen im Krankheitsfall vorsieht, gingen wir davon aus, dass das BSG in dem Musterprozess unseren Status bestätigt und darüber hinaus einige sozialrechtliche Kriterien für die „anderweitige Absicherung“ festschreibt. Zu den großen Enttäuschungen des vergangenen Jahres zählt, dass sich das Gericht um ein höchstrichterliches Urteil gedrückt hat. 18 Monate ließen uns die Richter warten. Dann wiesen sie die Klage aus „formalen Mängeln“ einfach ab. Offenbar suchte das BSG lediglich einen Vorwand, um sich der Entscheidung in der Sache zu entziehen. Das ist ein Skandal. In 2018 werden wir an der juristischen Front weiter kämpfen.
Der Umgang der Behörden mit den Solidargemeinschaften weckte erfreulicherweise die Aufmerksamkeit der Medien. Die Wirtschaftswoche“ kommt zu dem Fazit: „Die Modelle der in der BASSG organisierten Vereine funktionieren seit Jahrzehnten reibungslos. Die vermeintlichen Probleme, die die Schikanen gegen die Solidargemeinschaften rechtfertigen, sind also keine tatsächlichen Probleme mit negativen Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung von Mitgliedern, sondern juristisch konstruierte.“ Offensichtlich sei ‚Solidarität’ zwar ein Lieblingswort der Gesundheitspolitik, doch wenn Bürger sie ohne Zutun des Staates praktizieren, scheine das wenig willkommen zu sein. „Die Solidargemeinschaften sind offensichtlich mächtigen Interessen ein Dorn im Auge. Sie stören, so klein sie auch sind, möglicherweise politische und privatwirtschaftliche Interessen.“
Die „Apotheken Umschau“ resümiert in einem Artikel: „In der Tat funktionieren solche Vereine seit 20 Jahren und länger. Dass dem System nun eventuell die rechtliche Daseinsberechtigung verweigert werden soll, verstehen viele der dort Versicherten nicht”. Und die Nachrichtenagentur dpa berichtet unter der Überschrift: „Besser, günstiger, persönlicher: So wollen Solidargemeinschaften eine Alternative zur Krankenkasse sein.“ In der Medical Tribune wird das Modell der Solidargemeinschaften anschaulich erklärt: „Die Samarita bildet ein Netzwerk, bei dem Eigenverantwortung, Solidarität und menschliche Zuwendung im Zentrum stehen.“ Die mediale Aufmerksamkeit für die Zukunft der Solidargemeinschaften ist jedenfalls groß.
Ein wichtiger Bereich war die Auseinandersetzung mit der Politik. Dabei weisen wir gegenüber Politikern und Ministerien stets darauf hin, dass alle in der BASSG organisierten Einrichtungen eine „anderweitige Absicherung“ gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V darstellen bzw. „vergleichbare Ansprüche“ gem. § 193 Absatz 3 Satz 2 Nr. 2 VVG begründen und die Mitglieder unserer Einrichtungen einen Rechtsanspruch auf medizinische Leistungen haben. Der Gesetzgeber war so weise, dass er neben der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung auch andere Formen zulässt, wie zum Beispiel unsere Solidargemeinschaften, und diese sollten in einer pluralistischen Gesellschaft sogar erwünscht sein.
Wir sind zuversichtlich, dass wir auch in Zukunft unser erfolgreiches Solidarmodell fortsetzen und weiterentwickeln können. Herzlich bedanken wir uns für die breite Unterstützung unserer Mitglieder und wünschen allen für das Jahr 2018 alles Gute und vor allem Gesundheit!