Bundestag erkennt Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen an
epd / Saarbrücker Zeitung / Ärzteblatt, 21.05.2021: „Der Bundestag erkennt Solidargemeinschaften als Alternative zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung und zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall an“, meldet die Nachrichtenagentur epd in einem Bericht. Im Rahmen des Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) sei die gesetzliche Anerkennung am 6. Mai im Bundestag beschlossen worden.“