„Im Streit um eine Anerkennung als Alternative zu Krankenkassen haben Solidargemeinschaften in Deutschland einen Erfolg errungen. Die BaFin habe ein Prüfverfahren gegen die Bremer Solidargemeinschaft Samarita beendet. Diese dürfe jetzt wieder Mitglieder aufnehmen“, schreibt dpa in einem Bericht.
Nach jahrelangem Streit kann die Samarita wieder Mitglieder aufnehmen, berichten auf Grundlage der dpa Mitteilung zahlreiche Medien, darunter das Handelsblatt und die Süddeutsche Zeitung. Der Kern des Streits mit der Finanzaufsicht BaFin wird kurz erklärt: „Im nun beendeten Streit ging es um die Frage, ob die Samarita ein Versicherungsgeschäft betreibt, für das eine Erlaubnis nötig gewesen wäre. Die Finanzaufsicht störte vor allem, dass die Solidargemeinschaft wie eine Versicherung Mitgliedern einen „Rechtsanspruch auf Leistung“ garantierte. Dieser wurde nun in den Statuten auf „vorhandene Mittel“ beschränkt.“
Der Dachverband BASSG sieht in der Einigung einen Präzedenzfall für andere Solidargemeinschaften. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Solidargemeinschaften weiterhin von der Politik die Schaffung einheitlicher Kriterien fordern. Dann würden die Finanzämter auch einheitlich die Mitgliedsbeiträge steuerlich anerkennen.