Finanzgerichte bestätigen die steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge an eine Solidargemeinschaft
Bremen, 3. Juni 2024 – Positive Wende bei den Finanzgerichten: Das Finanzgericht Münster und das Hessische Finanzgericht erkennen Beiträge als steuermindernde Sonderausgaben an und stellen Solidargemeinschaften endlich mit gesetzlichen und privaten Kassen gleich.