Bremen, 14. Mai 2021 – Der Bundestag stellt die Arbeit der Solidargemeinschaften auf eine klare rechtliche Grundlage. Die Solidargemeinschaften haben damit jetzt endlich Rechtssicherheit.
Innerhalb des am 6. Mai in dritter Lesung beschlossenen Digitale-Versorgung-und-Pflegegesetzes (DVPMG) hat der Deutsche Bundestag auch den rechtlichen Status der Solidargemeinschaften als gesetzlich zulässige anderweitige Absicherung im Krankheitsfall bestätigt.