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Wir freuen uns über Menschen, die sich der Samarita Solidargemeinschaft anschließen wollen. Leider ist eine Vollmitgliedschaft für Menschen, die in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert sind, derzeit nicht möglich. Dies ist gesetzlich so geregelt.
Wenn Sie Freude daran haben, sich in eine Gemeinschaft einzubringen und gerne verantwortlich handeln, können Sie sich für eine Mitgliedschaft bewerben.
Gerne können Sie uns eine unverbindliche Vorabanfrage zusenden. Das Anfrage-Formular finden Sie hier.
Für eine Aufnahme ist immer ein persönliches Aufnahmegespräch notwendig.
Wir möchten Sie schon an dieser Stelle um Verständnis bitten, dass wir nicht allen Anträgen positiv entsprechen können. Eine kleine Gemeinschaft kann nur eine begrenzte Zahl von Neumitgliedern aufnehmen, um ihren Charakter zu behalten.
Häufig gestellte Fragen rund um die Samarita Solidargemeinschaft, um Mitgliedschaft, Beitragshöhe etc. beantworten wir hier in aller Kürze.
Was ist die Grundidee der Samarita Solidargemeinschaft?
Unsere Solidargemeinschaft verbindet die Übernahme von Verantwortung für die eigene Gesundheit mit der Solidarität für andere. Die Leistungen richten sich nach dem medizinisch Sinnvollen, wirtschaftliche Aspekte sind dem nachgeordnet. Die Beiträge richten sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Wir zeigen, dass eine Krankheitsabsicherung umfassend, individuell, solidarisch und bezahlbar sein kann. Als Solidargemeinschaft müssen wir keinen Profit erzielen. Entstehende Gewinne verbleiben in der Gemeinschaft und stärken die wirtschaftliche Stabilität.
Wer kann Mitglied bei der Samarita Solidargemeinschaft werden?
Mitglied der Samarita Solidargemeinschaft e.V. kann werden, wer nicht in einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert ist. Das sieht das Gesetz vor. Mitglieder tragen Geist und Haltung unserer Solidargemeinschaft mit. Eine kleine Gemeinschaft kann allerdings nur eine begrenzte Zahl von Neumitgliedern aufnehmen, um ihren Charakter nicht zu verlieren.
Wie hoch sind die Beiträge?
Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Beitragsordnung. Diese ist nach dem Solidarprinzip der Samarita, der individuellen Einkommenssituation und der Anzahl der mit abgesicherten Personen gestaltet.
Was sind die rechtlichen Grundlagen der Samarita Solidargemeinschaft?
Das Sozialgesetzbuch V sieht ausdrücklich neben den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen eine dritte Form der Absicherung vor: Die Samarita erfüllt als Solidargemeinschaft gem. § 176 SGB V die Voraussetzungen der anderweitigen Absicherung im Krankheitsfall gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bzw. haben die Mitglieder der Samarita “vergleichbare Ansprüche” gemäß § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 VVG. Dadurch wird die Krankenversicherungspflicht abgelöst. Die Samarita wurde mit Datum vom 22.02.2022 vom Bundesgesundheitsministerium als anderweitige Absicherung im Krankheitsfall anerkannt.
Welche Kosten trägt die Samarita?
Bei der Samarita steht an erster Stelle, ob eine Behandlung medizinisch sinnvoll ist. Grundsätzlich regelt die Zuwendungsordnung, was ersetzt wird. Bei schweren Erkrankungen kann zugunsten der Mitglieder vom Zuwendungsrahmen abgewichen werden. Jedes Mitglied hat einen Rechtsanspruch auf eine angemessene Absicherung im Krankheitsfall. Kosten der Pflegebedürftigkeit entsprechend den Regelungen nach dem SGB XI werden nicht unterstützt.
Wie sind hohe Krankheitskosten abgesichert?
In jedem Krankheitsfall gewährleistet die Samarita mindestens das Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenkassen. Die Samarita ist über eine Rückabsicherung abgesichert, so dass im Notfall auch sehr hohe Krankheitskosten dauerhaft abgedeckt sind.
Gibt es eine Samarita GesundheitsCard?
Nein.
Was geschieht in den Regionalgruppen?
Viele unserer Mitglieder kennen sich untereinander und tauschen sich in Regionalgruppen aus. So entsteht ein positives Beziehungsgefüge, in dem Solidarität erst möglich wird. Diese persönliche Verbundenheit bedeutet aber ausdrücklich nicht, dass Mitglieder in regionalen Gesprächsrunden etwa Behandlungswünsche in der Gemeinschaft diskutieren. Die Samarita legt höchsten Wert auf persönlichen Datenschutz.
Welche Aufgabe hat die BASSG?
Die BASSG ist ein Dachverband von Solidargemeinschaften im Gesundheitswesen und sitzt in Bremen. Derzeit gehören vier Solidargemeinschaften der BASSG an: Die Samarita Solidargemeinschaft, die SpUka Münster, der SUV Vechta und die Uka Bielefeld. Insgesamt vertritt die BASSG die Interessen von über 8.000 Menschen. Die BASSG setzt sich für politische und rechtliche Belange dieser alternativen Absicherung im Krankheitsfall ein und sucht darüber hinaus den Dialog mit der Gesellschaft.