Der Impuls zur Gründung der Samarita entstand aus dem Wunsch der Gründer nach einer Alternative für eine Absicherung im Krankheitsfall mit dem Fokus auf Genesung, Therapiefreiheit und Menschlichkeit. Um Urban Vogel und Christian Werner, die das Finanzberatungsunternehmen Andere Wege GmbH aufgebaut hatten, fand sich in Bremen ein zunächst sehr kleiner Kreis von engagierten Menschen mit ähnlichen Wünschen zusammen. 1997 hoben sie die Solidargemeinschaft Samarita aus der Taufe. Ziel der Gründungsmitglieder war, eine Krankenabsicherung zu schaffen, die solidarisch organisiert ist und die Gesundheit der Mitglieder in den Mittelpunkt stellt. Seit ihrer Gründung hat sich die Samarita sehr erfolgreich entwickelt.
Diese Phase geht schließlich 2018 mit der Entscheidung der Barmer zu Ende, welche die Samarita de facto als „anderweitige Absicherung“ anerkennt. Im Sommer 2019 veröffentlicht das Bundesgesundheitsministerium einen Referentenentwurf für eine Gesetzesänderung, mit der Rechtssicherheit für die Solidargemeinschaften hergestellt werden soll. Bisher ist diese Gesetzesänderung zwar noch nicht umgesetzt worden, aber im Herbst 2019 gelingt durch die Einigung mit der BaFin der Durchbruch. Sie stellt das Prüfverfahren gegen die Samarita ein und erlaubt, nach dem dreijährigen Aufnahmestopp wieder neue Mitglieder aufzunehmen. Die Samarita weist nunmehr in ihrer Satzung darauf hin, dass die Leistungen auf die vorhandenen Mittel beschränkt sind. Mit der bereits seit 2011 bestehenden Rückabsicherung sorgen die Solidargemeinschaften, die in der BASSG organisiert sind, ohnehin dafür, dass auch kostenintensive gesundheitliche Risiken abgesichert sind. Die Einigung mit der BaFin stärkt den Status der Samarita als Solidargemeinschaft.